von Helmut » 19.11.2009 - 00:25
Hallo !
Da ich erst selbst wieder meine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemacht habe, kann ich dazu folgendes schreiben.
Es besteht nach wie vor strenge Meldepflicht, auch für "Ausländer" die hier Eigentum, wie Haus oder Wohnung haben.
Diese müssen sich genauso anmelden wie jeder andere Tourist.
Man darf mit einem normalen Touristenvisum (das heisst, nur polizeiliche Anmeldung und Tourismusanmeldung) 90 Tage ohne Unterbrechung in Kroatien bleiben, dann muss man für 90 Tage wieder das Land verlassen und dann kann man wieder für 90 Tage einreisen und hier leben.
Hier gibt es aber anscheinend ab 2010 für die "Dauercamper" eine Ausnahmeregelung, die aber derzeit noch nicht in Kraft getreten ist.
Ansonsten bleibt einem nichts anderes übrig, als die langwierige Prozedur auf sich zu nehmen und ein 1 Jahres Visum zu beantragen, was aber derzeit, so zumindest in der Region Labin, von Zagreb aus, für niemanden genehmigt worden ist. (ich kenne da in meiner Region mehrere Hauseigentümer die dies beantragt hatten, aber leider bei allen abgewiesen wurde)
Die Entscheidungen fallen seit 2009 in Zagreb und nicht bei der hiesigen Polizeibehörde, wie in den Vorjahren.
Wer durchgehend 5 Jahre mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien gelebt hat, kann dann nach diesen fünf Jahren für eine Daueraufenthaltsbewilligung ansuchen.
Und was Kroatien in die EU betrifft, so wird dies sicherlich nicht vor 2013 sein, da bin ich mir ganz sicher - leider.
Mit lieben Grüssen
Elisabeth + Helmut
(die Österreicher)
ISTRIEN TOURISMUS
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